Organe und Führung
Organe und Führung bestimmen sich nach der Verbandssatzung und dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Verbandsversammlung und -vorsteher
Organe im Sinne von § 7 der Verbandssatzung sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verwaltungsausschuss. Jede Mitgliedsgemeinde entsendet je angefangene 15.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Für jeden Vertreter der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter benannt. Die Verbandsversammlung hat derzeit 37 Mitglieder.